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Wenn die Schule losgeht, ...:Regeln im Öffentlichen Personennahverkehr und unseren Schulbussen

Achtet auf den Sicherheitsabstand und das richtige Verhalten in öffentlichen Bussen, der Bahn und unseren Schulbussen!
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Hinweise zum Schulbusverkehr bzw. den ÖPNV

Um einen bestmögliche Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten, ist die Verwendung von OP-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und an den Haltestellen nicht mehr gestattet. 

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr die Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung besteht (Standards FFP2 oder KN95/N95). 

Damit entfällt die bisherige Regelung für den ÖPNV in NRW gemäß Corona-Schutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken erlaubte.  

Diese Regelung gilt auch in der Schülerbeförderung!

Allein Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung befreit; bislang durften Kinder unter 14 Jahren gemäß Corona-Schutzverordnung NRW eine Alltagsmaske tragen, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen konnten.