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Der Klassenrat

Datum:
30. Dez. 2019
Von:
Dr. Carsten Oerder

Förderung der Schülerinnenpartizipation durch den Klassenrat

Die Einführung des Klassenrates in den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgte ab dem Schuljahr 2018/19 und soll sukzessive bis Klasse 9 aufgebaut werden. Wir verstehen den Klassenrat als eine regelmäßig stattfindende Gesprächsrunde, in der sich Schülerinnen und die Klassenlehrkraft gemeinsam mit konkreten Anliegen der Klassengemeinschaft (z.B. Ausflüge oder Projekte, Organisationsfragen wie Dienst und Regeln, Probleme und Konflikte) beschäftigen und dafür möglichst einvernehmliche Lösungen finden. Der Klassenrat soll eingeführt werden, um die Partizipation der Schülerinnen bei Entscheidungen zu stärken und um Demokratiekompetenz zu entwickeln und zu trainieren.

Demokratiebildung

Die Landesregierung fördert seit vielen Jahren die Demokratiebildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Sie betont, dass Schulen Orte sein sollen, „an denen Demokratie erlernt und gelebt wird.“ Im Referenzrahmen Schulqualität wird z.B. eine demokratische Gestaltungs-, Diskussions- und Streitkultur als Qualitätsmerkmale guter Schule aufgeführt. Das Qualitätstableau der Qualitätsanalyse (Stand 2017) wird noch konkreter: „Die Gestaltung des Schullebens ermöglicht den Schülerinnen und Schülern demokratisches Handeln zu erleben, aktiv handelnd zu erfahren und zu reflektieren.“
Die Meinungsfreiheit an katholischen freien Schulen wird auch im Erzbischöflichen Schulgesetz besonders betont: Die Schule soll die Schüler zu selbstständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Leben befähigen. Die Schüler sollen lernen, ihre Meinung frei, kritisch und in Achtung vor der Würde des Menschen und der Überzeugung anderer zu äußern.“ (§20)
Folglich gehört es zum selbstverständlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Ursulinenschule Hersel, junge Menschen für die Demokratie zu fördern und angemessen auf ein Leben in der aktuellen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven Teilhabe zu befähigen.

Schülerinnenpartizipation als Entwicklungsschwerpunkt

Die Steuergruppe hat seit Beginn des Schuljahres 2017/18 die Stärkung und Förderung der Schülerinnenpartizipation als Entwicklungsziel initiiert. Denn die Steuergruppe ist fest davon überzeugt, dass demokratische Partizipation die Mitwirkung der Schülerinnen an Entscheidungen verlangt, die ihr eigenes Lernen und Leben in der Schule und das der gesamten Schulgemeinde betreffen. Die Beteiligung an Entscheidungsprozessen bedeutet zugleich auch die Mitverantwortung für die Konsequenzen dieser Entscheidung. Die Einführung des Klassenrats in den Klassen 5 und 6 trägt zur Bewusstmachung dieser Teilhabemöglichkeit und gleichzeitig -einübung bei.
Die Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums haben daher die Einführung des Klassenrats einstimmig eingeführt und damit ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass der Klassenrat für die Schülerinnen einen partizipatorischen Ansatz darstellt, um Demokratiekompetenz und Wertevorstellungen zu erfahren, zu entwickeln und zu trainieren. Die Implementierung passt zum Profil der Schule, denn in unserm Schulprogramm verfolgen wir das Ziel, „Mädchen stark (zu) machen!“

Umsetzung

Der Klassenrat wird durch die Klassenleitungen und durch eine mit dem Verfahren des Klassenrates eng vertraute Lehrkraft jährlich zu Beginn des ersten Halbjahres am zweiten Methodentag in Klasse 5 eingeführt.
Zur Einübung der demokratischen Methode der Abstimmung/Klärung innerhalb der Klassengemeinschaft ist ein regelmäßiges Training notwendig, das zum Lernerfolg führen kann. Dafür wurde ein festes Zeitfenster zur Umsetzung institutionalisiert:

  • Der Klassenrat findet im Wechsel mit der Ordinariatsstunde mindestens einmal im Monat statt.
  • Im Stundenplan wird die Stunde mit KLAR gekennzeichnet.

Konzept

Das Konzept des Klassenrats finden Sie >> hier.